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27.06.2019

FKG-Entwurf ist Frontalangriff auf innovative regionale Versorgungsstrukturen und eine wettbewerbspolitische Sackgasse

Die Vertragspartner der Alternativen Regelversorgung im Südwesten sehen beim vorliegenden Entwurf zum sogenannten „Faire-Kassenwahl-Gesetz“ (FKG) dringenden Änderungsbedarf mit Blick auf den zu erwartenden Kabinettsentwurf. In der jetzigen Form mache es die Fortführung des seit über 10 Jahren erfolgreich laufenden AOK-Haus- und Facharztprogramms weitgehend unmöglich, weil es den Versorgungswettbewerb diskreditiert und ins Abseits stellt. Im Fokus der Kritik stehen drei Regelungen. Sie betreffen gerade chronisch Kranke und ältere Versicherte, die auf qualitativ hochwertige Versorgungsangebote vor Ort angewiesen sind und deshalb von dem Angebot der Alternativen Regelversorgung weit überproportional Gebrauch machen. 1. Der FKG-Entwurf sieht ein Verbot für die Vergütung auf Grundlage von Behandlungsdiagnosen vor. Damit entfiele ein Wesenselement der Selektivverträge – nämlich die Möglichkeit für krankheitsspezifische Leistungsangebote. 2. Eine niedrigere Bewertung von Hausarztdiagnosen im Rahmen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen stelle eine groteske Umkehr der eigentlich gebotenen wirtschaftlichen Anreize dar: Es bestrafe Krankenkassen, wie die AOK Baden-Württemberg, die bewusst auf gute HZV-Verträge setzten und damit auf eine nachweislich bessere und wirtschaftlichere Versorgung. 3. Ein weitreichendes Kontaktverbot für Krankenkassen mit den Vertragsärzten vor Ort widerspreche allen Bemühungen um bessere Zusammenarbeit und Transparenz im Gesundheitswesen.

Der FKG-Entwurf sei eine wettbewerbspolitische Sackgasse, so die Vertragspartner. In seiner Begründung gibt der Referentenentwurf das Ziel aus, den Versorgungswettbewerb zu befördern. Indes konterkariert die Vorlage aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in zentralen Punkten die proklamierten Ziele. Dazu der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann: „In der vorliegenden Form wäre ein solches Gesetz Gift für die Versorgung. Was in der berechtigten Kritik am FKG-Entwurf bislang weitgehend unterging ist die Tatsache, dass davon die Alternative Regelversorgung besonders betroffen wäre. Denn dort sind passgenaue regionale Versorgungsstrukturen anders als in der Regelversorgung geschaffen worden.“

Verbunden mit der räumlichen Nähe zu ihren Versicherten hat die AOK Baden-Württemberg gemeinsam mit ihren ärztlichen Partnern ein maßgeschneidertes Haus- und Facharztprogramm
geschaffen, an dem mittlerweile 7.500 Ärzte und Psychotherapeuten und weit über 1,6 Millionen
ihrer Versicherten teilnehmen. Es steht als bundesweites Vorbild für eine bessere und nachhaltige ambulante Versorgung für Patientinnen und Patienten. Wenn die Politik mehr solcher echten Wahloptionen für alle Versicherten will, müsse sie den Wettbewerb der Krankenkassen um qualitativ hochwertige Versorgungsangebote stärken. Es geht um mehr regionale Gestaltungsspielräume und Versorgungsoptionen mit Ärzten, Kliniken und anderen Partnern – und das Aus für planwirtschaftliche bundesweite Einheitsvorgaben. Das wäre die konsequente Vollendung von Lahnstein.

Zu den Kritikpunkten:

1.   
Keine morbiditätsgerechte Versorgung ohne exakte Behandlungsdiagnosen
Ein Verbot der Vergütung für das bloße Kodieren bestimmter Diagnosen sei grundsätzlich richtig. Abzulehnen ist der vorliegende Vorschlag, weil er über das Ziel hinausschieße und den Vertrags- bzw. Leistungswettbewerb faktisch unterbinde. Dafür seien zwingend eineindeutige Diagnosen nötig. Eine Differenzierung auf den Ebenen der Kapitel- oder Obergruppen wie in der Gesetzesbegründung angeführt, reiche hierfür gerade nicht aus. So umfasst zum Beispiel die ICD-Obergruppe „Diabetes mellitus“ (E10-E14) sowohl Diabetes Typ 1 (E10) als auch Typ 2 (E11). Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland erklärt dazu: „Dieser fatale Vorschlag wurde bereits im TSVG in letzter Minute abgewendet und kommt jetzt wieder. Er betrifft speziell die Anbindung der HZV an die Facharztverträge, die eine entscheidende Rolle für eine strukturierte und morbiditätsgerechte ambulante Versorgung spielen.”

2.    Niedrigere RSA-Zuweisung für Hausarztdiagnosen diskreditiert HZV-Verträge
Es sei auch nicht nachvollziehbar, zukünftig Diagnosen, die vom Hausarzt vergeben wurden, niedriger zu bewerten – mit der Begründung, dass „identische Diagnosen von Haus- und Fachärzten derzeit zu gleichen Zuschlägen führen, obwohl die hausärztliche Versorgung bei vielen Krankheiten in der Regel zu niedrigeren Ausgaben führt“. Dazu Dr. Berthold Dietsche, Vorstandsvorsitzender des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg: „Das diskreditiert erfolgreiche HZV-Verträge und würde zudem aberwitzige Struktureffekte auslösen, bis dahin, dass spezielle Krankenkassen ihre Versicherten bewusst zum Facharzt schicken.“

3.     Kein Kontaktverbot von Ärzten und Krankenkassen

Versorgungsorientierte Krankenkassen unterstützen durch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ärztinnen und Ärzte unter anderen bei der sinnvollen Verordnung von Leistungen, informieren über Änderungen von Richtlinien oder über besondere Versorgungsangebote einer Krankenkasse. Das geplante Kontaktverbot im FKG-Entwurf unterbinde faktisch die persönliche Zusammenarbeit der Krankenkassen mit Vertragsärzten. Das lehnen die Vertragspartner ab, weil es ein wichtiges Element der vertrauensvollen regionalen Zusammenarbeit ist.

 

Kontakt (Pressestellen):

AOK Baden-Württemberg – Telefon: 0711 2593-229
MEDI Baden-Württemberg – Telefon: 0711 806079-223
Hausärzteverband Baden-Württemberg – Telefon: 0172 201 0390