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01.07.2019

Faxstandard ade! Ab 1. Juli startet im Haus- und Facharztprogramm
der AOK landesweit die elektronische Artztvernetzung (EAV)

Ab 1. Juli 2019 beginnt für rund 7.500 versorgende Ärzte in Baden-Württemberg im Rahmen des Haus- und Facharztprogramms der AOK ein neues Zeitalter: Nach umfassenden Vorarbeiten wird das innovative Projekt endlich den überholten Faxstandard ablösen, um die Praxen auch technisch auf den Stand der Zeit zu bringen. Die Alternative Regelversorgung bietet dafür beste Voraussetzungen, weil sie auf einer seit über zehn Jahren erfolgreich etablierten regionalen Versorgungsstruktur aufsetzt. Zum Start stehen zwei Fachanwendungen bereit – der elektronische Arztbrief (eArztbrief) und die elektronische AU-Bescheinigung (eAU). Die Module orientieren sich an etablierten Standards und Praxisroutinen und sind in das Praxisverwaltungssystem integrierbar. Alle Praxen erhalten neben einem einmaligen Einrichtungsbetrag in Höhe von 2.500 Euro eine attraktive Vergütung in Form von Zuschlägen auf die Pauschalen P1 und P2 bzw. die Fachärzte auf jeden Behandlungsfall.
Die Teilnahme ist freiwillig. Rund 25 Prozent der AIS-Industrie bietet die notwendige Software-Erweiterung ab sofort an. Die Vertragspartner gehen fest davon aus, dass die anderen schnell nachziehen werden. Bereits im Vorfeld haben über 1.000 Praxen ihr Teilnahmeinteresse bekundet. Weitere Anwendungen, wie der elektronische Medikationsplan, stehen bis Jahresende zur Umsetzung bereit.

Der eArztbrief ist komfortabel, schnell, datenschutzrechtlich sicher und vor allem zuverlässig. Er erlaubt es den Ärzten erstmals, definierte Informationen bei Überweisung und Rücküberweisung strukturiert und durch digitale Verarbeitung in Echtzeit Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung zu stellen. Dabei werden im Gesundheitswesen gängige Standards genutzt, sodass Krankenhäuser, Notfallpraxen, Apotheken oder Pflegedienste eingebunden werden können. „Mit dem eArztbrief haben wir jetzt das, was wir Ärzte seit Jahren wollten. Endlich entfällt das aufwändige Ausdrucken, Einscannen und nicht-digitale Versenden von Befundberichten und alle Teilnehmer erhalten für das Einrichten und Vorhalten der elektronischen Infrastruktur eine angemessene Vergütung“, so
Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbands Baden-Württemberg.

Höchste Priorität hat die sichere und datenschutzkonforme Ausgestaltung der Digitalisierung. Die Vertragspartner setzen auf die bewährte Übertragungstechnik mittels HZV-Online-Key. Die Daten werden via dezentrale Server in den Hochsicherheits-Rechenzentren der Managementgesellschaften von HÄVG und MEDIVERBUND versendet. Insbesondere durch den Einsatz von Transport- und Inhaltsdatenverschlüsselung sowie zertifikatbasierter Authentifizierung ist gewährleistet, dass ein Zugriff auf Daten nur durch berechtigte Personen erfolgen kann. So ist sichergestellt, dass die relevanten ärztlichen Behandlungsdaten „in ärztlicher Hand bleiben“ und nicht in einer Fülle vermeintlicher Gesundheitsdaten untergehen.

Dazu erklärt Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland: „Natürlich brauchen wir die elektronische Vernetzung zukünftig auch in der Regelversorgung. Die derzeitige Technik ist aber zu unsicher und macht die Prozesse lang­samer, gleichzeitig liegen Haftung und Kosten bei den Ärzten. Der Konnektor für die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur gehört daher eher in die Mottenkiste und nicht in die Praxen. Ich rate jedem, dem Faxstandard jetzt Ade zu sagen und die Vorteile der einfachen und sicheren Arzt-zu-Arzt-Kommunikation in den Selektivverträgen zu nutzen.“

Die IT-Vernetzung ist kein Selbstzweck, sondern erfolgt zum Nutzen von Patienten, Arztpraxen und der AOK. Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, erläutert: „Bestes Beispiel ist die eAU. Sie wird direkt aus der Arztpraxis heraus als unkomplizierter Einzelversand digital an die AOK übermittelt, was uns bei der Datenannahme und -verarbeitung deutlich entlastet. Für die Patientinnen und Patienten entfällt der Postversand. Und das rechtzeitige Vorliegen der AU ermöglicht im Krankengeldfall einen noch besseren Versicherten-Service, insbesondere durch die schnellere Auszahlung von Krankengeld.“

 

Kontakt (Pressestellen):

AOK Baden-Württemberg – Telefon: 0711 2593-229
MEDI Baden-Württemberg – Telefon: 0711 806079-223
Hausärzteverband Baden-Württemberg – Telefon: 0172 201 0390

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