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28.07.21

Haus- und Facharztverträge der AOK Baden-Württemberg:
Fachärztliche Telekonsile unterstützen Hausärzte bei Diagnose
und Therapie von Hauterkrankungen

Zur Durchführung dermatologischer Telekonsile gibt es seit Juli für die elektronische Arztvernetzung (eAV) im Rahmen der AOK-Haus- und Facharztverträge ein viertes Modul. Ebenso wie die drei etablierten Module eAU, eArztbrief und HAUSKOMET wird es via Arztinformationssystem (AIS) in die Vertragssoftware integriert. Neben der Erstellung von Bildern der betreffenden Hautareale haben HZV-Hausärzte jetzt auch die Möglichkeit, für die Befundung relevante Informationen wie etwa Stammdaten, Anamnese und Beschwerdedauer in einem einfachen und strukturierten Ablauf zusammenzustellen und per verschlüsselter IT-Infrastruktur an einen mitwirkenden Dermatologen zu senden. Binnen drei Werktagen erhält der Hausarzt über die Vertragssoftware einen fundierten fachärztlichen Befund mit Diagnose und Therapieempfehlung. Für Patienten, die am AOK-Haus- und Facharztprogramm teilnehmen, können so gegebenenfalls eine Überweisung, weite Wege und vor allem lange Wartezeiten auf einen Facharzttermin entfallen. Damit tragen Telekonsile insbesondere auf dem Land zu einer besseren und effizienteren medizinischen Versorgung bei und unterstützen durch die asynchrone Kommunikation die internen Abläufe in den Arztpraxen. Die Teilnahme der Dermatologen und die fachärztliche Befundung regelt ein neuer Facharztvertrag nach § 140a SGB V.

Einen schnellen Termin bei einem Hautarzt in der näheren Umgebung zu bekommen, erweist sich oft als sehr schwierig. Gründe dafür sind die Zunahme allergischer Hauterkrankungen und die kontinuierlich ansteigende Zahl von Hautkrebserkrankungen. Studien belegen, dass die Teledermatologie bezüglich Diagnosequalität und Therapieergebnissen eine effektive und effiziente Erweiterung der konventionellen dermatologischen Versorgung sein kann. 

Der Vorstandvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Johannes Bauernfeind, kommentiert: „Uns ist wichtig, dass die digitale Unterstützung nicht nur eine fundierte Diagnosestellung und einen schnelleren Behandlungsbeginn ermöglicht, sondern auch, dass die Versorgungssteuerung strukturiert über den Hausarzt erfolgt und es nicht zu unkoordinierten Inanspruchnahmen des Facharztes oder gar Fehlversorgung kommt. Deshalb setzen wir auch bei Telekonsilen auf die seit zwei Jahren im Rahmen der eAV bewährte PVS-Integration und die sichere Übertragungstechnik mittels HZV-Online-Key.“

Alle an der eAV teilnehmenden HZV-Praxen können die Software nutzen, sobald deren AIS-Anbieter das Modul umgesetzt haben. Sechs Anbieter haben eine Umsetzung der Vertragssoftware bereits angekündigt (T2med, Duria, Tomedo, Quincy, S3 Praxiscomputer, Indamed). Zur Erstellung aussagekräftiger Bilder für die Telekonsile benötigen die Hausärzte ein digitales Dermatoskop sowie entweder ein iPhone plus kostenfreier TeleScan-App oder alternativ eine Digitalkamera.

Die Vertragssoftware für die Telekonsile wurde basierend auf den Erfahrungen eines vom G-BA-Innovationsfonds geförderten Vorhabens (TeleDerm) von der AOK Baden-Württemberg gemeinsam mit den ärztlichen Vertragspartnern weiterentwickelt. Prof. Dr. Stefanie Joos, Konsortialführerin von TeleDerm und Ärztliche Direktorin am Institut für Allgemeinmedizin und Interprofessionelle Versorgung am Universitätsklinikum Tübingen sagt zu den wichtigsten Erkenntnissen: „In vier Landkreisen (Böblingen, Calw, Rottweil, Zollernalbkreis) wurden insgesamt 516 Telekonsile in 46 HZV-Praxen durchgeführt. Die Antworten mit Diagnose und Therapieempfehlung inklusive Klärung von Nachfragen des Dermatologen lagen innerhalb weniger Tage vor. Über 90 Prozent der beteiligten Hausärzte konnten sich vorstellen, dermatologische Konsile auch in Zukunft einzusetzen. Die Akzeptanz der Patienten war ebenfalls sehr gut. Als Hauptvorteil wurde das schnelle Feedback durch den Facharzt angeführt. Nicht zuletzt deshalb bin ich sicher, dass strukturierte Telekonsile für Hausarztpraxen zeitgemäße und effiziente Unterstützungsangebote sind.“

Prof. Dr. Matthias Möhrle, Dermatologe in der „Praxisklinik Tübingen - Haut und Venen“, Lehrpraxis der Universität Tübingen für das Fach Dermatologie und Teilnehmer am neuen Facharztvertrag ergänzt: „Teledermatologie verbessert die Kommunikation zwischen Haus- und Fachärzten. Als Spezialisten im Telederm-Pilotprojekt konnten wir Behandlungen besser einleiten und dadurch wurden etwa Patienten mit Hautkrebs schneller und gezielter operiert. Und das direkte fallbezogene Feedback trägt darüber hinaus zum Kompetenzgewinn von Hausärzten bei der Bewertung von Dermatosen bei.“

In der der Projektanalyse wurden auch die Häufigkeit der abzuklärenden Diagnosen gemäß ICD-10-GM (Internationale Klassifikation der Krankheiten) ausgewertet. Die drei häufigsten waren mit rund 12 Prozent D22- (Melanozytärer Nävus), rund 11 Prozent C44- (Basalzellkarzinom) und 9 Prozent L82- (Seborrhoische Keratose). „Wenn die digitalen Vorgänge routinemäßig eingespielt seien, sei dank Teledermatologie auch eine Entlastung der dermatologischen Praxen möglich, sodass mehr Zeit für wirklich schwerwiegende Fälle verbleibe, weil mehr Patienten in der Hausarztpraxis gut versorgt werden könnten“, so Möhrle.

Kontakt (Pressestellen):

AOK Baden-Württemberg, Telefon: 0711 2593-229, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
MEDI Baden-Württemberg, Telefon: 0711 806079-223
Hausärzteverband Baden-Württemberg, Telefon: 0172 201 0390

 

Zusatzinformation

Strukturierte Inhalte des dermatologischen Telekonsils

·           Patientendaten (Stammdaten des Versicherten, Beruf etc.)

·           Bestehende Diagnosen, Medikation und Laborwerte
            (strukturierte Übernahme aus dem AIS)

·           Allergien

·           Beschwerdedauer, -verlauf

·           Angaben Verdacht auf Malignität

·           Veränderungen (Form, Farbe, Größe)

·           Bilder und Körperlokalisation

·           Fragestellung an den Dermatologen

·           Rückfrage durch den Dermatologen möglich