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11.05.22

AOK-Haus- und Facharztverträge im Südwesten wachsen auch 2021 auf hohem Niveau – über 8.500 Ärztinnen und Ärzte beteiligt

An der Versorgung in den Haus- und Facharztverträgen der AOK Baden-Württemberg haben im Jahr 2021 8.509 Ärztinnen und Ärzte teilgenommen. Das entspricht einem Plus gegenüber 2020 von insgesamt 2,7 Prozent – davon entfallen 5.396 auf Haus- und Kinderärzte sowie 3.113 auf Fachärzte und Psychotherapeuten. Sie versorgen mittlerweile 1,76 Millionen HZV-Versicherte der AOK Baden-Württemberg (plus 2,1 Prozent). Die Versichertenzahl im gemeinsamen FacharztProgramm von AOK und Bosch BKK wächst um 5,2 Prozent auf 814.000. Analog steigt auch das Honorar für die erbrachten Leistungen. Es liegt Ende 2021 bei 708 Millionen Euro und damit 4,4 Prozent über dem Jahr 2020. 537 Millionen Euro (plus 3,9 Prozent) entfallen auf den HZV-Vertrag und 171 Millionen Euro (plus 6,2 Prozent) auf die Fachärzte und Psychotherapeuten. Die Vertragspartner sind mit dieser Entwicklung zufrieden und setzen weiter auf die bessere und wirtschaftlichere Versorgung in den Selektivverträgen. 2021 startete mit dem Facharztvertrag Pneumologie bereits der neunte Facharztvertrag.

Auf der Entwicklungsperspektive liegt allerdings weiterhin ein Schatten – bedingt durch die allgemeine Finanzentwicklung und durch Umverteilungen in der GKV. So muss die AOK Baden-Württemberg allein durch die Regionalkomponente einen Abfluss von rund 260 Millionen Euro in andere Bundesländer verkraften. Geld, das durch effiziente Strukturen erwirtschaftet wurde und das die AOK lieber weiter in Innovationen und Versorgungsverbesserungen im Land investieren würde.

Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Johannes Bauernfeind, kommentiert:
„Mit den Haus- und Facharztverträgen zeigen wir in Baden-Württemberg seit 14 Jahren, dass auf diesem Weg eine qualitativ bessere und wirtschaftlichere ambulante Versorgung möglich ist. Deshalb möchten wir diesen Erfolgsweg auch in Zukunft fortsetzen. Zentraler Erfolgsfaktor ist, dass dieser auf der Basis freiwilliger Vereinbarungen beruht, da nur dies Kreativität und Innovationen wirklich befördert.“ Ein aktuelles Beispiel für die schnelle Adaptionsfähigkeit der Selektivverträge ist die Aufnahme einer Beratungspauschale für Patientinnen und Patienten mit Long- und Post-Covid nach Überweisung eines HZV-Hausarztes. Im April startete die neue Leistung in den Fachbereichen Kardiologie, Neurologie und Pneumologie.

„Aufgabe der Politik sollte es daher sein, mit stabilen Rahmenbedingungen Anreize zu erhalten und zu verstärken, um das Potenzial von Vollversorgungsverträgen für teilnehmende Versicherte weiter zu erschließen. Dazu gehört auch, dass Effizienzgewinne durch erfolgreiches Agieren nicht abgeschöpft werden, wie dies mit der Regionalkomponente der Fall ist.“ Daneben sieht Bauernfeind den Bund in der Verantwortung, grundsätzlich eine stabile Finanzierung der GKV sicherzustellen, ohne das Gesundheitssystem über einen ausufernden Bundeszuschuss dauerhaft von der Kassenlage des Bundes abhängig zu machen.

Die Zahl der an der HZV teilnehmenden Hausärzte und Pädiater ist 2021 aufgrund der Zunahme von über 100 angestellter Ärztinnen und Ärzte auf hohem Niveau gestiegen. Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Vorsitzende des Hausärzteverbands Baden-Württemberg, sagt dazu: „Nicht zuletzt aufgrund des steigenden Versorgungsdrucks wird die Praxis der Zukunft mehr und mehr zur arbeitsteiligen Teampraxis. Mittlerweile arbeiten bereits über 1.400 angestellte Ärztinnen und Ärzte in unseren HZV-Praxen. Daneben steigt auch die Anzahl der VERAH, die eine zunehmend große Entlastung der bislang häufig ärztlichen Funktionen darstellen. Zukünftig wird nach Plänen des Hausärzteverbandes und seines Fortbildungsinstitutes auch die akademisierte VERAH ein wichtiger Baustein der HZV-Weiterentwicklung in Richtung Hausarztpraxiszentrierter Versorgung sein.“

Zur Entwicklung der Selektivverträge kommentiert Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland: „Die Wachstumsraten der teilnehmenden Versicherten und Ärztinnen und Ärzte in den zwei Pandemiejahren sind zufriedenstellend, und wir sehen nach wie vor Entwicklungspotenzial im Haus- und Facharztprogramm – auch außerhalb Baden-Württembergs. Die Politik sollte deshalb nicht die Kassenpflicht der HZV in Frage stellen, sondern endlich dafür sorgen, dass die Krankenkassen über das Bürokratiemonster Innovationsfonds hinaus insbesondere finanzielle Anreize bekommen, die ärztliche Versorgung durch Selektivverträge zu verbessern und die freiberufliche ambulante ärztliche Versorgung zu fördern und adäquat zu vergüten. Zudem sind die Haus- und Facharztverträge das einzige Instrument einer sinnvollen Patientensteuerung, das wir bundesweit haben.”

Dr. Gertrud Prinzing, Vorständin bei der Bosch BKK, ergänzt: „Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren zunehmend mit bundesweiten Regelungen in die Versorgung eingegriffen. Das ist kontraproduktiv, denn nur durch die Selektivverträge haben wir die notwendigen regionalen Gestaltungsmöglichkeiten. Die Verträge verschaffen den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten Zeit für eine intensivere Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten. Durch umfassende Beratung wird deren Gesundheitskompetenz nachhaltig gestärkt und die Versorgungsqualität verbessert.“ Einig sind sich die Vertragspartner im Südwesten darin, dass die Lösungen für die allseits diskutierten Probleme im Gesundheitswesen nur unter konsequenter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips zu lösen sind – das bedeutet ganz überwiegend auf regionaler Ebene durch die dort unmittelbare Verantwortung tragenden Akteure.

 

Anlage

Abbildung: Entwicklung der AOK-Haus- und Facharztverträge in Baden-Württemberg 2021

 

Kontakt (Pressestellen):

AOK Baden-Württemberg, Telefon: 0711 2593-229, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bosch BKK, Telefon: 0711 252918-752
MEDI Baden-Württemberg, Telefon: 0711 806079-223
Hausärzteverband Baden-Württemberg, Telefon: 0172 201 0390

 

Entwicklung des Hausarzt- und FacharztProgramms nach Fachgruppen
(FacharztProgramm seit 2013 inklusive Bosch BKK)

2008: HZV-Vertrag

2010: Kardiologie

2011: Gastroenterologie

2012: Psychotherapie (PNP-Vertrag)

2013: Neurologie/Psychiatrie (PNP-Vertrag)

2014: Orthopädie/Chirurgie

2014: Kinder- und Jugendmedizin (Modul des HZV-Vertrages)

2016: Urologie

2017: Diabetologie

2018: Rheumatologie

2019: Kinder- und Jugendpsychiatrie (PNP-Vertrag)

2020: Nephrologie

2021: Pneumologie