Neue Versorgung Ausgabe Juli 2017 - page 4

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erfüllen: dazu zählen der Nachweis zur
qualifizierten Patientenschulung, die Be-
schäftigung einer Diabetesberaterin
sowie die Teilnahme an DMP zu Diabe-
tes mellitus Typ 1 und 2. Dr. Richard
Daikeler, Sprecher der Diabetologen eG
Baden-Württemberg ist überzeugt: „Die-
ser Facharztvertrag ist ein Meilenstein in
der deutschen Diabetologie. Es wird erst-
malig der erforderliche Aufwand für eine
optimierte diabetologische Betreuung
beschrieben und vergütet.“ Insbesondere
im High-end-Technologiebereich der in-
terstitiellen Glukosemessung (FGM und
rtCGM) und der Insulinpumpentherapie
werde dadurch eine qualitativ hoch­wer­
ti­ge und sichere Versorgung für die be­
troffenen Menschen mit Diabetes er-
reicht. Das FGM-System ist ausge­
sprochen beliebt, einfacher zu handha-
ben als ein rtCGM-System und hilft
dank lückenloser Glukosekurven sowie
Trendanzeigen ebenfalls dabei, Hypo­
gly­kämien frühzeitig zu erkennen.
Erfahrungsgemäß empfinden viele Pati-
enten die Alarmfunktion eines rtCGM-
Systems sogar als störend. Der neue
Vertrag kommt daher den Bedürfnissen
Für viele Diabetiker, die eine intensivier-
te konventionelle Insulinbehandlung be-
nötigen, können Geräte zur kontinuier-
lichen Glukosemessung die Versorgung
verbessern. Bislang ist jedoch das von
vielen Patienten und Ärzten bevorzugte
Flash Glukose Messsystem (FGM) keine
GKV-Leistung. Ein neuer Facharztver-
trag nach § 140a SGB V schafft jetzt im
AOK-FacharztProgramm erstmalig Ab-
hilfe. Auch die Versorgung mit rtCGM-
Systemen und Insulin­pumpen sowie die
Betreuung von Patientinnen mit Gesta-
tionsdiabetes in qualifizierten diabetolo-
gischen Schwerpunktpraxen deckt der
Vertrag ab. Vertragspartner auf Ärzte-
seite ist MEDI Baden-Württemberg in
Kooperation mit der Genossenschaft der
„Diabetologen Baden-Württemberg eG“.
Der Vertrag wird rückwirkend zum 1.
April in Kraft gesetzt.
Hoher Qualitätsanspruch
Teilnehmen können Ärzte für Innere
Medizin, Allgemeinmedizin oder Kin-
der- und Jugendmedizin mit Schwer-
punkt Endokrinologie bzw. Diabetolo-
gie, die bestimmte Qualitätskriterien
vieler Patienten und ihrer Diabetesteams
entgegen“, so Daikeler.
Ganzheitliche und rechtssichere
Versorgung
Nach Rezeptausstellung kümmert sich
ein externer Dienstleister um die kom-
plette Abwicklung. Für Übergabe und
Einweisung ist allein der behandelnde
Arzt zuständig. Damit schaffen die Ver-
tragspartner eine rechtliche Grau­zo­ne ab.
Dr. ChristopherHermann, Vorstandsvor­
sitzender der AOK Baden-Würt­temberg,
erklärt dazu: „Derzeit ist der FGM-Bezug
nur über den Online-Shop des Anbieters
und entsprechende Registrierung der Pa-
tienten möglich. Optimale Versorgung
und Datenschutz stehen in Frage. Diese
Lücken schließen wir jetzt mit unserem
FacharztProgramm.“ Dr. Werner Baum-
gärtner, Vorstandsvorsitzender von
MEDI Baden-Württemberg und MEDI
GENO Deutschland, betont: „Den Ärz-
ten bietet der Vertrag mit der Laufzeit
von mindestens vier Jahren auch genü-
gend Kalkulationssicherheit zur Qualifi-
zierung und Anpassung ihrer Praxisor-
ganisation.“
+++ Neuer Facharztvertrag Diabetologie gestartet +++
Mit Wirkung zum 1. Oktober wird die Ver-
gütung der Hausärzte im AOK-Haus-
arztvertrag strukturell um rund 6,5
Prozent erhöht. Dazu zählen unter
ande­rem Anhebungen der kontakt­
unabhängigen Grundpauschale, der
Pflegeheimpauschale und der Krebs-
früherkennung beim Mann. Hinzu
kommen neue Leistungen, vor allem
die Förderung eines angemessen ho-
norierten Palliativmoduls.
Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender
des Hausärzteverbands Baden-Würt-
temberg, zeigt sich sehr zufrieden mit
den Ergebnissen – auch mit Blick auf die
Entwicklung versorgungsrelevanter Neue-
rungen der letzten Jahre wie etwa der
VERAH oder des praxisorientierten
Fall-Managements (PraCMan): „Wir
liegen mit einem durchschnittlichen
Fallwert von etwa 94 Euro nach wie vor
deutlich über der KV-Regelversorgung
mit rund 65 Euro.“ Der Grund für den
Erfolg liege in einer komplett anderen
Honorarordnung in Verbindung mit
einer wirksamen Form der Versor-
gungssteuerung. „Und damit spielt
die HZV versorgungs- und vergü-
tungsmäßig de facto in einer ganz
anderen Liga“, so Dietsche.
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Honorarplus in der HZV
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