Neue Versorgung Ausgabe Juli 2017 - page 7

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Brennpunkt
Keine gemeinsamen und ein­
heitlichen Vergütungsverträge
im Kollektivvertrag
Die zwangsweise gemeinsame und ein-
heitliche Vertragsgestaltung in der
KV-Regelversorgung erschwert die Be-
rücksichtigung spezifischer Versor-
gungsanliegen einzelner Krankenkas-
sen. Sie wirkt außerdemkontraproduktiv
zu den Hausarzt- und Facharztverträ-
gen, insbesondere dann, wenn einzelne
Leistungen im KV-System bewusst at-
traktiver vergütet werden. Die ärztlichen
Vergütungsverträge müssen daher wie-
der auf Ebene der Krankenkassen bzw.
deren Verbände einzeln mit den KVen
vereinbart werden können, fordern die
Vertragspartner.
Mehr Freiräume für Selektiv­-
ver­träge – insbesondere im
Klinikbereich
Damit gerade die wichtige Abstimmung
zwischen Krankenhaus und weiterbe-
handelnden Ärzten besser funktioniert,
seien auch hier Selektivverträge das Mit-
tel der Wahl, so die Vertragspartner:
„Bislang gibt es keine Verträge mit Kli-
niken, die gesicherte Qualitätsstandards
für bestimmte Eingriffe gewährleisten
oder ein koordiniertes Entlassmanage-
ment mit den ambulanten Ärzten er-
möglichen“, so AOK-Chef Hermann.
Deshalb müsse jetzt auch der Ordnungs-
rahmen im Klinikbereich konsequent
auf einen funktionalen Versorgungs-
wettbewerb ausgerichtet werden, der die
selektivvertraglichen Spielräume für
Krankenkassen und Krankenhäuser
deutlich erweitert. Die Bevölkerungs-
umfrage unterstreicht auch die Bedeu-
tung dieser Forderung: Danach wären
50 Prozent der Befragten bereit, die
Krankenkasse zu wechseln, wenn diese
mit besonders qualitätsorientierten Ärz-
ten und Krankenhäusern eng zusam-
menarbeitet. 
ßen werden kaum genutzt, rügte Dr.
Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsit-
zender von MEDI Baden-Württemberg
und MEDI GENO Deutschland. Dabei
halten laut Umfrage 95 Prozent der Be-
völkerung gerade eine gute und wohn-
ortnahe Versorgung durch qualifizierte
Hausärzte und Fachärzte für persönlich
wichtig oder sehr wichtig.
„Es gibt zu wenige Anreize für die Kran-
kenkassen, Verträge nach § 140a SGB V
abzuschließen, weil es in der ‚Hänge-
matte Kollektivvertrag‘ sehr bequem ist.
Mit den jetzigen Rahmenbedingungen
wird es ausgesprochen schwierig, über-
haupt irgendeinen Selektivvertrag au­
ßer­halb von Baden-Württemberg ab­
zuschließen“, so Baumgärtner. Der
Gesetzgeber müsse daher auch Facharzt-
verträge für Krankenkassen verpflich-
tend machen oder zumindest eine Boni-
fizierung für diejenigen Krankenkassen
vorsehen, die Verträge freiwillig ab-
schließen. „Auch Bestrebungen zu wei-
teren unkoordinierten Subspezialisie-
rungen im ambulanten Bereich, wie die
aktuell zum Thema Geriatrie diskutier-
ten, sind kontraproduktiv. Insbesondere
für die Versorgung multimorbider älte-
rer Patienten“, so Baumgärtner. Stattdes-
sen sollte der Gesetzgeber verstärkt De-
legation und Teamstrukturen unter
ärztlicher Leitung unterstützen, um da-
mit die Koordinationsfunktion des Arz-
tes zu stärken und die Versorgungsqua-
lität zu sichern!
Wir brauchen
dringend mehr
Anreize für den
Abschluss von
Facharzt­verträgen.
Dr. Werner Baumgärtner
1.
Hausarztverträge müssen Kassenpflicht bleiben.
2.
Blockaden von Hausarztverträgen und Facharztverträgen durch
einzelne KVen und AIS
1
-Anbieter müssen unterbunden werden.
3.
Delegation von Leistungen und Aufbau von Teamstrukturen
unter ärztlicher Leitung müssen weiter unterstützt werden.
4.
Facharztverträge sollen Pflicht für Krankenkassen werden.
5.
Keine gemeinsamen und einheitlichen Vergütungsverträge im
Kollektivvertrag.
6.
Mehr Freiräume für Selektiv­verträge – insbesondere im Klinikbereich.
1 Arzt-Informations-System
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