Aus den Verträgen
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suchen natürlich immer nach Funkti-
onalitäten, mit denen wir in der HZV-
Versorgung eine gewisse Alleinstellung
haben“, betont Niebling.
Das AMTS-Modul wurde im Rechen-
zentrum der Hausärztlichen Vertrags-
gemeinschaft (HÄVG) entwickelt und
innerhalb einiger Wochen program-
miert. „Das ist kein Hexenwerk. Wir
wollten das und die HÄVG hat das dann
auch sehr schnell umgesetzt“, freut sich
Niebling.
Regelmäßiges Thema
in den Qualitätszirkeln
In der HZV ist die Bestimmung der
Nierenwerte ein integraler Bestandteil.
Die Werte sollen in der Regel einmal
pro Jahr ermittelt werden. Bei Patienten
mit einer höhergradig eingeschränkten
Nierenfunktion sollten die Laborunter-
suchungen viertel- bis halbjährlich er-
folgen, empfiehlt Niebling. Auch in den
Qualitätszirkeln werden die Thematik
und das AMTS-Modul regelmäßig be-
sprochen.
Die Erfahrung zeigt, dass Warnmel-
dungen, die zu häufig angezeigt wer-
den, entweder kaum noch beachtet
oder aber ganz abgeschaltet werden.
In der Test-Phase des AMTS-Moduls
wurde deshalb zunächst nur eine kleine
Zahl an Medikamenten berücksichtigt.
Inzwischen wurde die Wirkstoffliste er-
weitert, so dass die meisten der in der
Praxis relevanten Arzneimittel mit ih-
ren jeweiligen Schwellenwerten berück-
sichtigt sind. Auch die Schwellenwerte
werden fortlaufend überprüft.
„Bei Metformin erfolgte bis vor we-
nigen Monaten ein Hinweis bei einer
GFR < 60 ml/min. Inzwischen liegt der
Schwellenwert bei einer GFR < 45 ml/
min“, berichtet Niebling. Die Entschei-
dung, welches Medikament im kon-
kreten Einzelfall zu verordnen ist, liegt
jedoch nach wie vor beim behandeln-
den Arzt. Er kann somit die jeweils
aktuelle Fachinformation und die indi-
viduelle Situation des Patienten berück-
sichtigen.
Wiederholungsrezepte sind
gewisse Sicherheitslücke
In der hausärztlichen Praxis sind bis
zu 80 Prozent der Rezepte Wiederho-
lungsrezepte, die im Vorbeigehen am
Tresen unterschrieben werden. „Das ist
eine gewisse Sicherheitslücke“, räumt
Niebling ein. Umso hilfreicher ist ein
Hinweis auf eine eingeschränkte Nie-
renfunktion für den Hausarzt, der
im Praxisalltag oftmals „drei Sachen
gleichzeitig“ zu erledigen hat, erklärt
der Stuttgarter Hausarzt Dr. med. Mar-
tin Knaupp. Man könne nicht bei allen
Patienten, selbst wenn sie schon länger
in Betreuung sind, bei jeder Antibioti-
kaverordnung die eingeschränkte Nie-
renfunktion in der Erinnerung parat
haben.
„Auch bei Patienten, bei denen die Nie-
renfunktion nach einer Operation oder
aber einer akuten Erkrankung wie etwa
einer Influenza oder Bronchitis herab-
gesetzt ist, ist die Erinnerung sinnvoll“,
sagt Knaupp.
Mit diesem neuen Service
lässt sich viel erreichen.
Prof. Dr. med. Wilhelm-Bernhard Niebling,
niedergelassener Allgemeinarzt in Titisee-Neustadt
und Mitglied im Vorstand des Hausärzteverbandes
Baden-Württemberg.
Nierenfunktion: wie berechnen?
Die Nierenfunktion wird überwiegend über die
Glomeruläre Filtrationsrate (GFR) abgeschätzt. Dafür
existieren verschiedene Methoden und standardisier-
te Näherungsformeln. Keine dieser Formeln ist für alle
Patienten gleich gut geeignet.
Allgemein hat sich die Abschätzung der Nierenfunkti-
on mittels Serum-Kreatininkonzentration und der ver-
einfachten MDRD-Formel etabliert.
Die MDRD-Formel wurde für Patienten zwischen 18 und
70 Jahren mit moderater bis schwerer Niereninsuffizi-
enz entwickelt und bietet für diesen Personenkreis eine
gute Einschätzung der Nierenfunktion.
Die Formel liefert speziell bei GFR-Werten unter 60 ml/
min valide Ergebnisse. Berechnet wird die GFR im AMTS-
Modul anhand des Geschlechts, des Alters und des Se-
rum-Kreatininwertes: