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Aus den Verträgen
Gruppentherapie wird gestärkt
Der PNP-Vertrag fördert ausdrücklich
die Gruppentherapie. Dies kann ins-
besondere bei Depressionen sinnvoll
sein: Die Patienten kommen aus ihrer
Zurückgezogenheit heraus und können
von den Bewältigungsstrategien und
Kompetenzen der anderen Patienten in
der Gruppe profitieren. Zudem erfah-
ren die Patienten in der Wahrnehmung
untereinander eine persönliche Wert-
schätzung, die ihr Selbstbewusstsein
stärkt.
Diplompsychologe Rolf Wachendorf
aus Esslingen erklärt die diesbezüg-
lichen Vorteile des PNP-Vertrags so:
„Da Genehmigungsanträge und Gut-
achterverfahren entfallen, können grö-
ßere Praxen recht einfach eine Grup-
pentherapie mit vier bis fünf Patienten
organisieren.“ Auch einzelne Patienten
aus anderen Praxen in der Umgebung
könnten daran teilnehmen, wenn die
Diagnose passe.
Im PNP-Vertrag kommen im Psychia-
trie-Modul deshalb Gruppentherapien
über viermal häufiger vor als in der Re-
gelversorgung. Das schafft zusätzliche
Therapieplätze und kürzereWartezeiten
für die Patienten. Besonders für Patien-
ten mit schweren chronischen Verläu-
fen sei dies vorteilhaft, meint Dr. Ales-
sandro Cavicchioli, psychologischer
Psychotherapeut in Schwäbisch Hall:
„Sie profitieren von einem schnellen
Zugang, einer verbesserten Diagnostik,
einer erleichterten Teilnahme an der
Gruppentherapie und können zudem
niederfrequent behandelt werden“, so
der Landesvorsitzende der Deutschen
PsychotherapeutenVereinigung.
Schnelle Termine geradezu genial
Ein großes Plus für die Patienten ist,
dass sie zügig zur Behandlung kom-
men. Ein wesentlicher Grund dafür
liege darin, dass im PNP-Vertrag außer
bei der Psychoanalyse kein aufwendi-
ges vorgeschaltetes Gutachterverfahren
vorgesehen ist.
Dass er die Patienten im Facharztpro-
gramm kurzfristig in eine Verhaltens-
oder Psychotherapie bringen kann, hält
Dr. Roth für „geradezu genial“: „Bei Pa-
tienten mit Angstpsychosen oder pho-
bischen Störungen beispielsweise kann
es den weiteren Krankheitsverlauf sehr
positiv beeinflussen, wenn sie zeitnah
in eine Verhaltenstherapie kommen.
Deshalb ist dies sehr wesentlich.“
Diese Sicht teilt auch Wachendorf: „Ein
teilnehmender Patient erhält bei dring-
lichen psychotherapeutischen Fällen
spätestens nach drei Tagen einen Erst-
termin bei einem Psychotherapeuten,
im Notfall auch am gleichen Tag.“ Sei
Birgit Imdahl ist Fachärztin für Psychi-
atrie und Psychotherapie in Rottweil
und Vorsitzende des Berufsverbands
Deutscher Nervenärzte in Baden-Würt-
temberg.
Was sind die Hauptvorteile des
PNP-Vertrags aus Ihrer Sicht?
Der Hauptvorteil ist, dass wir die Leis-
tung, die wir erbringen, auch tatsäch-
lich vergütet bekommen. So wird eine
angemessene und leitliniengerechte Be-
handlung vor allem psychiatrisch kran-
ker Menschen erst möglich: Ich kann
Patienten so häufig einbestellen, wie es
das Krankheitsbild erfordert.
Auch der Psychiater profitiert spürbar:
Während früher oft Behandlungen un-
entgeltlich erfolgen mussten, sind jetzt
bei leistungsgerechter Bezahlung von
teilnehmenden Psychiatern Umsatz-
steigerungen im vierstelligen Bereich
pro Quartal realisiert. Diese Verbes-
serung der psychiatrischen Vergütung
hat die Chance, den unseligen Trend
umzukehren, wonach immer mehr Psy-
chiater der unterfinanzierten Regelver-
sorgung den Rücken kehren und in die
Psychotherapie abwandern.
Wie beurteilen Sie die Vergütung
im Verhältnis zur Regelversorgung?
Sie ist patientenfreundlicher: Wir ha-
ben keine Fallzahlbegrenzung wie in
der Regelversorgung. Dadurch wird
eine eigene Gestaltung der Behandlung
durch den Arzt entsprechend der Diag-
nose möglich.
Nachgefragt bei ...