Neue Versorgung Ausgabe Dezember2015 - page 13

Aus den Verträgen
Seit 2013 gibt es den Facharztvertrag
Psychiatrie/Neurologie/Psychothe-
rapie nach § 73c SGB V, kurz PNP-
Vertrag. Nach Startschwierigkeiten
ziehen Teilnehmer aller teilnehmen-
den Berufsgruppen eine positive Zwi-
schenbilanz. Allerdings wäre eine stär-
kere Beteiligung von Neurologen und
Psychiatern weiterhin wünschenswert.
Dr. med. Gerhard Dieter Roth, Fach-
arzt für Nervenheilkunde in Ostfil-
dern, sieht die Erwartungen, die er in
den PNP-Vertrag gesetzt hatte, voll und
ganz erfüllt: „Während die Honorie-
rung im KV-Vertrag immer mit einem
großen Unsicherheitsfaktor behaftet
ist, hat der PNP-Vertrag eine sehr gute
Struktur – und während die Kollegen in
der Regelversorgung Einbußen haben,
steigen die Umsätze im PNP-Vertrag.“
Doch nicht nur die finanziellen Vorteile
werden positiv bewertet.
Die strukturierte interdisziplinäre Ver-
sorgung bringe Vorteile für Arzt, Pati-
ent und Therapeuten und funktioniere
immer besser. Das Vertrauen der Teil-
nehmer in die zukunftsweisende Ver-
sorgung sei dadurch kontinuierlich ge-
wachsen.
Sinnvolle Anpassungen werden
gemeinsam entwickelt
Die Teilnehmer schätzen es, dass der
Vertrag nicht statisch ist und auftau-
chende Probleme gemeinsam behoben
werden können: „Manche Punkte wa-
ren am Anfang nicht geregelt, insbe-
sondere dass für die Neurologen die
Komorbidität bezüglich psychiatrischer
Probleme nicht abgebildet war. Ein Bei-
spiel: Viele MS-Patienten leiden – auch
in Folge ihrer Erkrankung – an einer
Depression, die durch den Neurologen
mitbehandelt wird. Dies fiel anfäng-
lich unter den Tisch. Inzwischen ist das
behoben und es gibt hierfür eine eige-
ne Ziffer“, sagt Dr. med. Frank Halb-
gewachs, Facharzt für Neurologie in
Heidenheim an der Brenz. Schließlich
müsse man dem Vertrag zugute halten,
dass er relativ neu ist und sich entwi-
ckeln muss, so Dr. Halbgewachs weiter.
Dies ändere jedoch nichts an der posi-
tiven Gesamtbilanz: „Durch die Fall-
werte sind alle Ärzte im PNP-Vertrag
finanziell und aus wirtschaftlicher Sicht
eindeutig besser gestellt als in der Re-
gelversorgung.“
Probleme mit Bereinigung
und Software gelöst
Zu Beginn habe es große Probleme mit
der Bereinigung gegeben, was zu Ver-
ärgerung und etlichem Zusatzaufwand
geführt habe, berichtet Dr. med. Mo-
nika Zeller, Fachärztin für Psychiatrie
und Psychotherapie in Stuttgart. „Hier
hat sich MEDI sehr eingesetzt und mitt-
lerweile hat sich das auch eingespielt“,
so Dr. Zeller. Die Fallwerte blieben jetzt
ungeschmälert auf hohem Niveau.
Auch die von einzelnen Kollegen be-
klagten Probleme mit der Vertragssoft-
ware bestehen nach übereinstimmen-
den Aussagen nicht mehr: „Inzwischen
sind wir aus den Kinderschuhen raus,
zumal die Software dauernd weiterent-
wickelt wird. Positiv ist auch, dass ich
bei Problemen die MEDI-Hotline anru-
fen kann“, berichtet Dr. Zeller.
Besonders positiv wird gesehen, dass
der Vertrag eine größere Flexibilität in
der Behandlung ermöglicht und dem
Arzt mehr Entscheidungsfreiheit ein-
räumt: „Der Wegfall des in der Regel-
versorgung festgeschriebenen starren
Stundenkontingents führt in der Praxis
zu einer erheblich besseren flexiblen
Behandlung entsprechend dem indivi-
duellen Bedarf“, urteilt Dr. med.
Michael Ruland, Facharzt für Allge-
meinmedizin und Psychotherapie aus
Korntal-Münchingen.
PNP-Vertrag:
Mitmachen lohnt sich für alle
Susanne Wetterich
Kommentar
Prof. Dr. Dieter Ebert leitet die Sektion Forensische Psychiatrie und Psycho-
therapie in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätskli-
nikum Freiburg.
Der Facharztvertrag Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie ist in jedem
Fall besser als die übliche kassenärztliche Versorgung. Für die Ärzte liegt der
Vorteil vor allem in den Abrechnungsmöglichkeiten: Der Arzt kann seinen
Patienten häufiger und in einer angemessenen Frequenz Termine geben. Au-
ßerdem sind in dem Vertrag mehr Behandlungsmöglichkeiten abgebildet.
Durch die Einzelabrechnung sowohl der Behandlungen als auch in Bezug auf
die Diagnostik ist im PNP-Vertrag auch aus ökonomischer Sicht eine dem
Krankheitsbild entsprechende Behandlung möglich.
Den größten Vorteil für die Patienten wiederum sehe ich in den kürzeren War-
tezeiten. Dies gilt für Psychiatrie und Psychotherapie gleichermaßen.
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